Planfeststellungsverfahren für den beabsichtigten Bau des Polders auf Grund des Hochwassers in Gelting vom September 2011 (04.09. - 09.09.2011). Stand: 12.01.2020 bis 06.09.2021 Änderung am 12.02.20 - rot dargestellt - Eingefügt am 29.02.20 - Der Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Eingefügt am 12.03. u. 17.12.20 - Einfügung der Überflutungsfläche Die erste Auslegung aus dem Jahre 2016 musste wiederholt werden, weil die darin angegebene Einspruchsfrist zu kurz bemessen war. Anmerkung vom 06.09.2021: Glauben Sie, dass dieser erfahrenen Behörde so ein Fehler ohne Absicht passiert ist?!! Bitte lesen Sie weiter. Bei der zweiten Auslegung wurde aber nicht nur die Einspruchsfrist geändert, sondern es wurden Ergänzungen und Weglassungen im Vergleich zur ersten Auslegung vorgenommen.
1. - Ein Hinweis auf diese Veränderungen hat es bei der zweiten öffentlichen Auslegung aber nicht gegeben. - Die Veröffentlichung fand am 21.04.2017 im: Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Geltinger Bucht auf den Seiten 160 und 161 statt. - Wer im Glauben war, es wurde lediglich die Einspruchsfrist richtiggestellt, konnte keine Einwendung mehr zu den Veränderungen einreichen. - In meinem zweiten Einwand vom 22.06.2017 habe ich das beanstandet.
2. - Während der Anhörung muss der Vorhabenträger 2 Fehler zugeben und berichtigen. 2a) - Durch eigene Nachmessungen habe ich den im Plan angegebenen Wasserstand von 2,80 mNN am Durchlass an der B 199 angezweifelt und als neuen Einwand bei der 6. Anhörung am 18.09.2018 vorgetragen. - Bei der darauf folgenden Anhörung am 13.11.2018 wird zugegeben, dass der im Plan angegebene Wasserstand von 2,80 mNN (Meter normal Null) nicht stimmt und auf 2,81 mNN berichtigt werden muss. - Im Planfeststellungsbeschluss vom 24.02.2020 wird aber zugegeben, dass der berechnete Maximalwasserstand an der Straßenbrücke Freienwillen 2,85 mNN beträgt. - Weiter steht da: was eine gute Übereinstimmung mit den Messwerten bedeutet. In den folgenden Berechnungen wird von einem Maximalwasserstand von 2,81 mNN ausgegangen. Nun erfolgt ein Verweis auf die Hydraulische Berechnung aus dem Jahre 2013, Seite 13. - Anmerkung: Dort steht aber: oberhalb 1100er: 1,83 mNN, Bestand: 2,86 mNN und weiter rechts: oberhalb Freienwillen: 3,09 mNN, Bestand: 2,93 mNN. (siehe auch gelbes Feld unten) - Was soll man davon halten? Bilden Sie sich bitte Ihr eigenes Urteil.
- Mittlerweile zweifele ich auch die Wasserstandshöhe von 2,85 mNN an der Straßenbrücke Freienwillen an und verweise auf die untenstehenden Fotos sowie die Seite 6 der Entwurfsplanung vom 07.12.2015 - Bemessung und Hydraulik: Ergebnisse und meinen Kommentar dazu. (gelbes Feld unten)
2b) - Der Vorhabenträger gibt bei der Anhörung am 13.06.2018 zu, dass es im Drosselbauwerk eine 1200er Leitung werden wird und die Darstellung der 1000er Leitung im Lageplan redaktionell nicht angepasst wurde. - Je weiter Sie sich in diesem Thema vorarbeiten um so eher kommen auch andere Verdachtsmomente auf. - Vergrösserung des Auslassprofils kann auch Erkenntnis zur Wasserabführung bedeuten. - Das Aufeinandertreffen zwischen Polderauslass und Ortswasser wurde dabei nach meiner Meinung nicht ausreichend betrachtet. (Siehe Ziffer 4 unterhalb) - Auch wurden Beteiligte getäuscht und Einsprüche zu dieser Veränderung verhindert.
3. - Es gibt eine missverständliche Zahlenangabe über den Auzufluss. der mit ca. 3,8 cbm/s angegeben wurde. - Bei meinen Berechnungen (siehe gesonderte Seite: Polderüberlauf) bin ich von durchschnittlich 3,8 cbm/s ausgegangen, weil anfangs ja soviel nicht gekommen sein kann. Dies wurde von mir bei der 1. Anhörung am 08.11.2017 so vorgetragen. - Der Vorhabenträger behauptet daraufhin in dieser Anhörung, bei der Angabe ca. 3,8 cbm/s handelt es sich um einen Spitzenwert. - Meine Anmerkung: Das ist nicht seriös. Wenn es ein Spitzenwert ist, dann schreibt man nicht ca. sonder Spitzenwert. - Wurde etwa schon wieder etwas redaktionell nicht nachgebessert? - Ich stelle mir die Frage: Handelt es sich nicht um eine Messung vor Ort sondern um eine Modellberechnung? - Wenn ja, wie weit ist dieses Modell von der Realität entfernt? - Siehe den Text im unteren gelben Feld als Gedankenanstoß. - Die Einwenderseite will nach der Behauptung, dass es ein Spitzenwert sei, die Dauer dieses angeblichen Spitzenwerts wissen. - Der Vorhabenträger sichert zu, die grundlegenden Daten besser aufzubereiten. - Am 13.06.2018 wird der Vorhabenträger an diese Zusage erinnert. - Er gibt zu, dass die Aufbereitung der grundlegenden Daten noch nicht erfolgt ist. Sichert aber zu, dass das noch erfolgt und im Verfahren berücksichtigt wird.
- Meine Anmerkung: Das Anhörungsverfahren ist am 13.11.2018 beendet worden und die bessere Aufbereitung der grundlegenden Daten wurde nicht vorgelegt.
- Ich bezweifel, dass bei der Annahme, die ca. 3,8 cbm/s sind ein Spitzenwert, der genannte Wasserstand von 2,81 mNN und erst recht nicht bei 2,92 mNN innerhalb von 20 Stunden erreicht werden kann. - Ich habe das als neuen Einwand bei der Anhörung am 13.11.2018 vorgetragen. - Der Vorhabenträger sagt daraufhin, dass das im Verfahren geprüft wird. Im Planfeststellungsbeschluss vom 24.02.20 wird das Wort: - Spitzenwert - nicht mehr bestätigt. - Stattdessen wird die Angabe: - ca. - durch “etwa” ersetzt. (Siehe Seite 31, 2. Absatz) - Was soll man davon halten? Bilden Sie sich bitte Ihr eigenes Urteil.
4. - Im Plan fehlt der Nachweis für die Sicherstellung der Binnenentwässerung.
- Erst wenn ein Wasserstand am Durchlass an der Nordstraße die Höhe von 1,81 Meter erreicht ist, beginnt bei dem vorgelegten Plan die Auslassdrosselung für den Polder auf 1,4 cbm/s. - Der landschaftspflegerische Begleitplan mit Stand vom 14.03.2016 sieht aber vor, bei Bedarf auf 1 cbm/s (1000 Liter) zu begrenzen, damit die Binnenentwässerung sichergestellt ist. - Ich habe dies bei der Anhörung am 18.09.2018 vorgetragen. - Der Vorhabenträger will die Unstimmigkeit bzgl. der Literzahl prüfen. Er will auch prüfen, ob der landschaftspflegerische Begleitplan oder die Planung in diesem Punkt überarbeitet werden muss. - Ich trage daraufhin vor, dass bei einer erforderlich werdenden Überarbeitung, dies Auswirkungen auf das gesamte Verfahren hat, - Die Planfeststellungsbehörde will prüfen, welche Auswirkungen das Ergebnis der Prüfung haben kann.
- Meine Anmerkung: Durch die Vergrößerung des Auslassrohres von 1000 mm auf 1200 mm wird die Durchleitung des Ortswassers noch weiter eingeschränkt.
Im Planfeststellungsbeschluss vom 24.02.20 werden meine Bedenken nicht bestätigt. (Siehe Seite 78, 2. und 3. Absatz) - Ich verstehe die im Absatz 3 gegebene Erklärung nicht. Man schreibt dort, dass im Bemessungs- fall Wasserstände von 1,50 mNN bis 1,40 mNN vor der Verrohrung eintreten. - Auf der Seite 79 letzter Absatz wird in einem anderen Zusammenhang aber eine Einstauhöhe von maximal 1,81 mNN zugegeben. Siehe auch nächster Absatz.
- Was soll man dazu sagen? Bilden Sie sich bitte Ihr eigenes Urteil.
- Die Polderauslassdrosselung setzt erst bei einem Wasserstand von 1,81 mNN vor der Verrohrung ein. Bei einem Wasserstand bis zu 1,81 mNN kann der Polder demnach ungedrosselt auch mehr als 1,4 cbm/s auslassen. Erst recht durch die Durchmesseranhebung von 1000 mm auf 1200 mm. (Siehe obenstehender Vermerk hierzu) Das Ortswasser kommt nach Angabe des WBV mit eine Kapazität von maximal 0,514 cbm/s Die DN 1100 kann bei dem Wasserstand von 1,81 mNN maximal 1,55 cbm/s durchschleusen. Beides passt somit schon vor dem Eintreten der Maximalwerte nicht durch die Verrohrung . Ein Nachweis, dass das Ortswasser sich rechtzeitig reduziert, gibt es nicht. Ebenso fehlt eine Erklärung, warum man der Auflage, gegebenenfalls den Polderauslass auf 1000 l/s zu drosseln nicht nachkommt. Es war eine Klärung zu diesem Punkt zugesagt worden. (Siehe oben blau dargestellt) - Dann ist da noch etwas in diesem Zusammenhang aus einem anderen Thema. Auf der Seite 33, 2. Absatz steht, dass die Abflussbegrenzung der 1100-er Leitung mit 1,4 cbm/s zu berücksichtigen ist. Es soll eine Überlastung vermieden werden, damit das Wasser nicht aus der Rohrleitung und aus den Schächten drücken kann. - Bei der beabsichtigen Einstaubegrenzung von 1,81 mNN fließen aber 1,55 cbm/s durch.
- Was soll man dazu sagen? Bilden Sie sich bitte Ihr eigenes Urteil. 5. - Die Erörterung der zum Plan fristgerecht eingegangenen Einwendungen begann am 08.11.2017 und endete nach insgesamt 7 Terminen am 13.11.2018. - Gemäß der am 15.03.2019 übersandten Niederschrift wurden dabei mindestens 332 Einwendungen aus 7 zusammengefassten Themenblöcken behandelt. - Das am 15.05.2019 verschickte Abschlussprotokoll umfasst insgesamt 70 Seiten.
- Meine Anmerkung zur Abhandlung des Verfahrens: -Es ging bei allen Anhörungen sehr fair und gerecht zu. - Schade nur, dass Zusagen nicht zeitgemäß erfüllt wurden und daher bei vorhandenen Unstimmigkeiten erst auf dem Klagewege geklärt werden können. - Absicht oder ein zeitliches Probelem? Bilden Sie sich bitte selber ein Urteil.
6. - Die Polderbemessung wird im Beschluss als ausreichend dargestellt. - Hierzu verweise ich auf die Unterseite: - Anmerkungen - zu dieser Seite unter Ziffer: 4. Dimensionierung des Polders.
7. - Ich habe auf dieser Seite lediglich Bezug auf die von mir vorgetragenen Einwendung genommen. 8. Der Beschluss für die Planfeststellung liegt jetzt vor. - Er umfass 99 Seiten und 2 Anlagen, ist datiert vom 24.02.20 und mir am 26.02.20 zugegangen. - Siehe meine Anmerkungen als Unterseite zu dieser Seite (eingefügt am 27.06.2020)
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