Alfred Frese - Willkommen auf meiner Homepage 

                                   
                                :- Meine Meinung zum geplanten Hochwasserschutz -
                                                                                                                                                  Stand: 08.06.2016 (Grundwasseranstieg wurde eingefügt)
  1. zum geplanten Polder:                                                                                                              Stand: 23.08.2019   (Durchflusskapazitäten wurden eingefügt)
                                                                                                                                                                             
         Stand: 09.02.2020  (Tabelle mit Fördergeldern wurde eingefügt) 
 
Teil 1: Wasserführung bis zum Durchlass an der B 199                                      Stand: 05.12.2021  (preisliche Veränderungen und Auftragsvergabe wurden eingefügt)
  Teil 2: Wasserführung nach Passieren des Durchlasses an der B 199             Stand: 29.12.2021 (Verdeutlichungen zum Thema: Nicht gewährleistete
                                                                                                                                                                                                      Durchschleusung des Ortswassers) siehe:   Zu 2:
                                                                                                                                                                     Stand: 06.03.2023 (preisliche Veränderung beim Polder eingefügt) siehe: Zu 4:

 Hier: Teil 1

  Die gestellten Anforderungen an den zu bauenden Polder waren:
        
     1. Er soll die beim Unwetter vom 04.09.2011 eingetretene Überschwemmungssituation im Wiederholungsfall
         verhindern und zusätzlich noch eine Reserve von 10 % einplanen.
     2. Durch einen regulierbaren Polderauslass soll gewährleistet werden, dass das anfallende Ortswasser in
         der Durchschleusung nicht behindert wird.           

 Nach meiner Meinung erfüllt der geplante Polder beide Eigenschaften (Anforderungen) nicht und begründe
 dies wie nachstehend aufgeführt.

Zu 1: Verhinderung der Überschwemmung und Schaffung einer Reserve von 10 %

         Je nach Betrachtung sind am 04.09.2011 im Einzugsgebiet der Geltinger Au Regenmassen in der Größen-
         ordnung von 742.500 cbm bis über 1 Million cbm heruntergekommen.
               - siehe nachstehende Tabelle -.
                 Die Basiswerte in dieser Tabelle sind unter: - Polderüberlauf - /- Berechnung - nachlesbar.
                 Die roten Zahlen sind wegen der zu schaffenden 10 %igen Reserve eingefügt.
 

Fläche

Niederschlag + 10 %

  Volumen
 insgesamt
+ 10 %

 im Polder inner- halb von 24 h *1
gespeichert

 verbleiben
 noch
+ 10 %

 Polderauslass
 in 24 h *1
 (1,4 cbm/s)

 Ortswasser in
 24 h  *1
 (0,155 cbm/s)

 verbleiben nach
 24 h *1 noch
+ 10 %

9,9 qkm

  92,20 l/qm  101,42 l/qm

   912.780 cbm
1.004.058 cbm

 -207.000 cbm

 705.780 cbm
 797.058 cbm

  -120.960 cbm

   -12.960 cbm

 571.860 cbm
 663.118 cbm

9,9 qkm

  75,0 l/qm 
  82,5 l/qm

 742.500 cbm
 816.750 cbm

 -207.000 cbm

 535.500 cbm
 609.750 cbm

  -120.960 cbm

   -12.960 cbm

 401.580 cbm
 475.830 cbm

*1 Die 24 h wurden herangezogen, weil der Polder bei einem Bachzulauf von ca. 3,8 cbm/s in dieser Zeit gefüllt ist. (Siehe: - Polderüberlauf - / - Berechnung -)

      
  Wie aus der vorstehenden Tabelle hervorgeht, bleiben ca. 400.000 cbm bzw. ca. 660.000 cbm übrig.
      - Wo ist bzw. bleibt diese enorme Wassermenge? (knapp das Doppelte bzw. 3,2fache des Poldervolumens)
            - Können sie teilweise im Boden versickert sein und somit erst später im Polder ankommen?
            - Gibt es Regenrückhaltebecken, in denen solche Wassermassen vorübergehend gespeichert sind und  auch erst später ankommen?
                  - Anmerkung: Zu den Regenrückhaltebecken und der Speicherdauer gibt es leider keine Angaben und wegen der am 04.09.2011
                                          bereits vorhandenen Bodennässe kann der Versickerungswert vernachlässigt werden
            - Ich glaube, dass es keine ausreichenden Rückhaltebecken für dieses Unwetter gegeben hat, sonst
              wäre die Überschwemmung 1. nicht so schnell entstanden und
                                                               2. hätte die Überschwemmung nicht dieses Ausmaß erreicht.
            - Daher gehe ich davon aus, dass der Polder in diesem Punkt die Aufgabenstellung nicht erfüllt und überlaufen wird..
           

Zu 2: Behindert der Polderauslass die Abführung des anfallenden Ortswassers?
            - Anmerkung: Die nachstehenden Werte sind unter: - Poderüberlauf - / Berechnung nachzulesen.
 

Aufnahmekapazität des Durchlasses an B 199

   1,55 cbm/s

abzüglich Polderauslass gedrosselt

 - 1,40 cbm/s

verbleibt noch für das Ortswasser:

   0,15 cbm/s

 
 Da das Ortswasser mit 0,514 cbm/s ankommt, ist die Durchschleusung deshalb nicht sicher gewährleistet.
        - Es gibt noch einen weiteren und zwar gravierenden Hinderungsgrund:
             - Der Rohrdurchmesser für den Polderauslass wurde von 1.000 mm nachträglich und ohne Planeinbesserung angehoben.
                   - Siehe meine Unterseite: Planfeststellungsverfahren - zum Thema: Hochwasser.
                   - Als Folge kann vor der Drosselung mehr als nur der Wert von 1,4 cbm/s aus dem Polder ausfließen.
                       Dies ist zwar gut für ein Hinauszögern bei der Polderfüllung aber nicht für die Abführung des Ortswassers.
             - Eine weitere Auflage war, den Polderauslass bei Bedarf auf 1 cbm/s zu drosseln, damit die Durchschleusung des
               Ortswassers sicher gestellt ist.
                   - Diese Auflage wurde einfach ignoriert. - Siehe: - Planfeststellungsverfahren - dort unter 4.
    Zusammenfassend muss ich auch hier sagen:
 
          Der Polder erfüllt auch in diesem Punkt die zugesicherte Eigenschaft nicht.
 

 Aber ich möchte auch noch zwei weitere Punkte ansprechen:
   
  3. Wieviel Volumen speichert der geplante Polder mehr als der vorhandene Naturpolder?
  4. Wie hat sich die preisliche Situation bei den bisherigen Kostenvorschätzungen verändert?
 


Zu 3. Wie groß ist das Volumen, dass der geplante Polder mehr speichern kann als der vorhandene Naturpolder?

         Der geplante Polder soll ein Volumen von 207.000 cbm speichern können.                                                  
         Dieses Volumen speichert er aber nicht zusätzlich, sondern lediglich die Differenz zwischen seinem     
         Seichervolumen von 207.000 cbm und dem, was der vorhandene Naturpolders bisher aufgenommen     
         hat, ohne eine Überschwemmung zu verursachen.                                                                                          
             Nur soviel an dieser Stelle: Das zusätzliche Volumen beträgt nur ca. 50.000 - 100.000 cbm.                   
             Und dafür geben wir ca. 1,4 Millionen aus! Siehe unterhalb unter preislicher Entwicklung                     
                        
        Die Aufnahme dieser Fragestellung habe ich Herrn Paul Baack zu verdanken.
        Diese Betrachtung und Berechnung ist von ihm auf mich zugekommen. Meinen Dank an diese Stelle.

            - Mehr zu diesem Thema unter: - Polderüberlauf - und dort unter: - Berechnung - dort: 4. Berechnung                                           

Zu 4. Die preisliche Entwicklung:

          Da vom Ing.-Büro beide Lösungen (Polder und östliche Umgehung) als gleichwertig eingestuft wurden,
          gab die preisliche Gegenüberstellung den Ausschlag für die Entscheidung.
            
          Der Entscheidung zu Gunsten des Polders lag die Kostenvorschätzung vom 21.10.2013 zu Grunde.
          Vorschätzung Polder: 663.813,37 € und Vorschätzung östliche Umgehung: 1.125.919,69 €.
          Schauen wir jetzt auf die Kostenentwicklung, dann liegt die aktuelle Kostenvorschätzung
          für den Polder statt der ursprünglichen                    663.813,37 €    mit der Auftragserteilung bei ca. 1.400.000 €. (über 125 %)
          Die östliche Umgehung statt der ursprünglichen   1.125.919,69 €   mittlerweile bei ca. 1.250.000 €   (unter 12 %) * 1
 

Gegenüber-
stellung

Kostenvorschätzung

Auftragsvergabe

Fördermittel durch

noch zu zahlen
von den Mitgliedern

 

1. Vorschätzung

2. Vorschätzung

am 01.12.2021

Land *3

Gemeinde *4

Wasserrahmen-
richtlinie

des WBV *2

Polder

663.813,67 €

ca. 1.000.000 €

    01.12.21:  ca. 1.400.000 € 
    05.03.23:  ca. 1.700.000 € 


   01.12.21: ca. 686.000 €
   05.03.23: ca. 840.000 €
 

  anfangs:       300.000 €
  01.12.21: ca. 420.000 €
  05.03.23:       500.000 €

0 €

  01.12.21: ca. 294.000 €
  05.03.23: ca. 360.000 €

neues Bachbett

1.124.919,25 €

ca. 1.250.000 €

*1

0 €

300.000 € *5

    1.125.000 € *1

0 € *5


*1 Im Vergleich des Startwertes für den Polder in Höhe von 663.813,37 € zum Wert der jetzigen Auftragsvergabe in Höhe von
    ca. 1,4 Millionen € (Erhöhung ca. 125 %) ist der Wert für die östliche Umgehung dann auch von 1.124.919,25 €  auf
    geschätzte 1,5 bis 1,6 Millionen € anzuheben.
    Die Erhöhung beträgt dann im Vergleich zum Startwert aber nur ca. 34 % bzw. 43 % und nicht wie beim Polder ca. 125 %.

       
- Bei diesem Zahlenvergleich sei die Frage erlaubt: Ist der Startwert für den Polder (er gab schließlich den Ausschlag für die
          Entscheidung gegen die östliche Umgehung) bewusst untersetzt worden oder wurden erforderliche Arbeiten nicht bewertet?

                                               
Bilden Sie sich bitte ihr eigenes Urteil

*2 (Der zuvor hier veröffentlichte Text wurde sinngemäß beibehalten, aber verständlicher am 07.03.23 und 13.03.23 umformuliert)
    Ich habe meine erste Rechnung vom WBV am 03.09.2021 erhalten. In der Vergangenheit wurde dieser Betrag von der
    Gemeinde Gelting an den WBV bezahlt. Also aus der Gemeidekasse und nicht von mir direkt.
    Da ich nun diesen Anteil selber bezahle, beteilige ich mich mit diesem jährlich erhobenen Betrag bereits zusätzlich an
    der Finanzierung des Polders. Geht es Ihnen ebenso? Wurde dies den betroffenen Bürgern vorher mitgeteilt?
    Die Anhebung der Selbstbeteiligung der Gemeinde Gelting von ursprünglich 300.000 € auf ca. 420.000 € und jetzt 500.000 €
    sollte auch vor diesem Hintergrund betrachtet werden.

*3 Das Land hat seinen anfänglich auf maximal 500.000 € begrenzten Anteil nun auf 70 % angehoben. = ca. 840.000 €

*4 Die Gemeinde hat die ursprüngliche Summe von 300.00 € am 01.12.21 auf 30 % der Bausumme = ca. 420.000 € angehoben.
    und am 05.03.2023 auf Grund der gestiegenen Kosten noch einmal auf 500.000 € erhöht.

*5 Bei dieser Zahlendarstellung kann die Förderung der Gemeinde von 300.000 € bzw. jetzt sogar 500.000 € auf 125.000 € bzw.
    160.000 € reduziert werden und im Gegensatz zum Polder werden
die Mitglieder des WBV evtl. nicht zur Kasse gebeten. 

   
Bei der vorgenannten Preisgegenüberstellung fehlt aber noch ein Punkt.
     - Die Kostendarstellung für die bald anstehende Sanierung der Rohrleitung unter dem Norderholm.
           - Polder und diese Verrohrung bilden eine Einheit zur Wasserabführung. Also ist es doch nur
             schlüssig, wenn die Sanierungskosten dem Polder angelastet werden. Erst recht, wenn bisher keine
             Rückstellungen hierfür gebildet wurden.
           - Bei dem Bau der östlichen Umgehung wird die Rohrleitung nur noch für das Ortswasser benötigt.
                     - Sowohl preislich als auch verkehrsmäßig ergeben sich hier Vorteile für die östliche Umgehung.
                                     
     - Die Verantwortlichen haben diese Auswirkungen bei der Vergleichsbewertung nicht berücksichtigt.
             - Warum nicht?
             - Erst recht fraglich, wenn man die geringe Differenz zwischen den beiden Varianten bei der  2. Vorschätzung
               betrachtet.
             - Statt dessen wird nach wie vor sturr der Bau des Polders favorisiert.
             - Leider wird auch eine Förderung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie nicht angefasst. Somit läßt man
               eine wesentlich bessere finanzielle Förderung immer noch “unter den Tisch fallen”.  - Es ist auch Ihr Geld -

     - Warum wird die mögliche 90 %ige Förderung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie nicht genutzt?
           - Es besteht doch dann die Möglichkeit, das die Mitglieder im Gegensatz zum Polder nichts bezahlen
             müssen und der Förderungsbetrag der Gemeinde kann deutlich gesenkt werden.
                  
                            - Mehr dazu unter: - Hochwasser - / neues Bachbett -  (östliche Umgehung)

 

 
Allgemeines zum Polder:

 Was ändert sich durch den Bau des Polders?
   - Bisher wird die Geltinger Au im offenen Bachbett naturnah bis zum Durchlass an der B 199 geführt.
   - Durch den Bau des Polders wird ein Teil dieses offenen Bachbetts ab der Stenderuper Straße in den Polder
     durch die Eindeichung intigriert.
        - Der Anschluss zum Durchlass an der B 199 erfolgt über 2 Wege:
             1. Über das Drosselbauwerk mit einer Verrohrung von 1.200 mm. (Anfangs mit 1.000 mm vorgestellt.)
             2. Über die Überlaufschwelle des Polders bei zu hohem Wasserzufluss.
   - Das so durchgeschleuste Wasser gelangt dann in das noch teilweise vorhandene offene Bachbett der Au
     und zwar im Bereich zwischen dem Durchlass an der B 199 und dem nördlichen Bereich des Deichs.
   - Dort vereint es sich mit den Zuflüssen aus der Ortsentwässerung und der verrohrten Wasserführung aus
     dem Bereich der Randgräben der B 199 und der dahinterliegenden Geländemulde.

Alles zusammen marschiert so zum Durchlass an der B 199.
   - Durch den Polder kann die Wasserabgabe der Geltinger Au über das Drosselbauwerk des Polders reguliert
     werden. Diese Regulierung setzt aber nach Plan erst ein, wenn ein Wasserstand von 1,81 Meter am Durch-
     lass an der B 199 erreicht ist.
   - Die dadurch entstehenden Nachteile sind oben unter “Zu 2” beschrieben.

   - Wie oben unter “Zu 1” dargestellt ist, kann der Polder die am 04.09.2011 angefallenen Wassermassen, für
     etwa 24 Stunden gedrosselt weiterleiten. Danach läuft er aber über und die Überschwemmung, die er ja
     vermeiden soll, und bereits vor diesem Überlauf eingesetzt hat (siehe Zu 2) wird sich deutlich verstärken.
 
 Die beste Gelegenheit, sich jetzt aus der Umklammerung der vorhandenen und zu eng bemessenen
 Rohrquerschnitte zu befreien, wird mit dem Bau des Polders, so wie er geplant ist, zunichte gemacht.
   
 Und es gibt ja noch weitere Risiken mit dem Polder:
   - 5 Tage benötigt er nach Angabe des Ing.-Büros zur vollständigen Entleerung.
        - Wie sind die gerechnet? Darf die Ostsee dabei Hochwasser haben oder nicht?
        - Wer sagt, dass der Polder leer ist, wenn das Unwetter eintrifft?
        - Schon eine geringfügige Verstopfung in der Verrohrung unter dem Norderholm führt zur schnelleren
          Überschwemmung des Süderholms.
        - Wem ist schon bekannt, dass bei gefülltem Polder Teile der Stenderuper Straße unter Wasser stehen?
             - Ist die dann für den Straßenverkehr gesperrt und wie lange?
        - Andere haben Angst, dass der gefüllte Polder nicht standhält und es zum Dammbruch kommt.
        -
Steigt das Grundwasser durch den Polderdruck an?
 

                       --  Ist der Polder wirklich für die nahe Zukunft geeignet?  --

 1. Der Polder soll eine Ortsüberschwemmung auch dann verhindern können, wenn ein zukünftiges Unwetter
     noch um 10 % schlimmer ausfällt.

         Allerdings ist es bezüglich dieser Behauptung mittlerweile sehr ruhig geworden.                      
         Warum wohl?                                                                                                                                        
         Der Polderauslass wurde bei vorgenannter Behauptung mit einem Rohrquerschnitt von          
         1.000 mm vorgestellt. Erst während des Planfeststellungsverfahrens, und auch erst auf          
         Grund einer Einwendernachfrage, stellte sich heraus, dass der Rohrquerschnitt auf                
         1.200 mm vergrößert wurde.                                                                                                               
         Warum wohl?                                                                                                                                       
         Anmerkung: 1. Im Planfeststellungsbeschluss vom 24.02.2020 wird zugegeben, dass die        
                                   Behauptung bezüglich der Mehrkapazität von 10 % nicht mehr gehalten           
                                   werden kann. 
(Siehe Seite 34, Ziffer 2.3 des Planfeststellungsbeschlusses)            
                               2. Die Anhebung des Rohrquerschnitts beim Polderauslass von 1.000 mm           
                                   auf jetzt 1.200 mm deutet auf eine weitere Schwäche dieser Behauptung          
                                   und der ursprünglich vorgestellten Poldertauglichkeit hin.                                  
                                   Meines Erachtens reicht auch diese Veränderung nicht aus, weil mindestens   
                                   die Durchschleusung des Ortswassers nicht ausreichend berücksichtigt          
                                   wurde. (Siehe Seite: Planfeststellungsverfahren, Ziffer 4.)                                    
                               3. Warum wurden wir bis zur Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens so         
                                   irreführend informiert?                                                                                               
                                   Und in “trockenen Tüchern” ist mit diesen Berichtigungen die Poldertauglich- 
                                   keit immer noch nicht.  (Siehe vorstehend unter: Zu 1: und Zu 2:)                       
                                                                                                                                                                         
                                                         - Bilden Sie sich bitte ihr eigenes Urteil -                                           
                                                                                                                                                                         

   2. Weshalb sollte die mit der Planung beauftragte Ingenieurgemeinschaft als alternative Lösung auch einen
     weiteren Auslass aus dem Polder planen?.
         - Diese zusätzliche Entlastungsleitung hätte einen Durchmesser von 800 mm und soll östlich um den Ort
           geleitet werden und würde zu einer deutlichen Entlastung der Hochwassersituation beitragen.
         - Diese alternative Lösung wurde aus Kostengründen abgelehnt.
         - Es bleiben aber die Fragen: 1. Warum wurde denn eine zusätzliche Leitung geplant?
                                                           2. Sind die Bedenken zum geplanten Polder doch berechtigt?
                                                           

 Gibt es Antworten auf diese Bedenken und Fragen?

 
 Und der Durchlass an der Nordstraße ist nicht das einzige Nadelöhr.

 Zu dieser Problematik verweise ich auf den Teil 2 als Unterseite zu dieser Seite